ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Undercover GmbH, Waller See 5, 38179 Schwülper (nachfolgend auch Undercover genannt):

I. Geltungsbereich
Die Abwicklung des Verkaufs von Eintrittskarten für die von der Undercover GmbH im Internet, per Telefon, sowie lokal in den Geschäftsräumen und an den Abendkassen-Schaltern angebotenen Veranstaltungen erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Undercover GmbH. Mit der Bestellung von Eintrittskarten (nachfolgend: Tickets) beauftragt der Ticketkäufer (nachfolgend: Kunde) die Undercover GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufs einschließlich Versand. Die Undercover GmbH vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittler oder als Kommissionär, es sei denn, die Undercover GmbH ist im Einzelfall ausdrücklich als Veranstalter ausgewiesen. Durch den Erwerb der Tickets werden vertragliche Beziehungen, in Bezug auf die Veranstaltung, zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter begründet. Inhalt dieser Verträge sind die nachfolgend genannten Bedingungen sowie weitere AGB des jeweiligen Veranstalters, wenn die Undercover GmbH nicht als Veranstalter fungiert.

II. Vertragsabschluss
1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er im Onlineauftritt der Undercover GmbH – unter korrekter Angabe seiner Adresse und aller notwendigen Daten – den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt hat. Erst mit Übersendung der Zahlungsbestätigung per E-Mail durch die Undercover GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
2. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Undercover GmbH enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt fremder Internetseiten, auf die der Nutzer bzw. Kunde durch „Links“ Zugriff nehmen kann, wird nicht Vertragsinhalt; hierfür übernimmt weder die Undercover GmbH noch der jeweils andere Veranstalter eine Haftung.
3. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Das Ticket verliert seine Gültigkeit.
4. Ein Verkauf von Tickets vor dem Zugangs- und Eingangsbereich des Veranstaltungsortes ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt.
5. Regelungen für personalisierte Tickets: Es besteht die Möglichkeit, dass es Veranstaltungen mit personalisierten Tickets gibt. In einem solchen Fall hat nur derjenige das Recht, Zutritt zur einer solchen Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist (der Kunde und die vom Kunden für die Personalisierung genannten weiteren Personen). Bei der Abwicklung solcher Ticketverkäufe richtet sich die Undercover GmbH nach den Vorgaben des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft e.V. Die aufgrund der personalisierten Tickets zwischen den Vertragsparteien anzugebenden Daten und die zu treffenden Regelungen werden im Rahmen des Verkaufsprozesses abgefragt. Zudem werden diesbezügliche Regelungen auch in den jeweiligen AGB der Veranstalter, bei denen diese zur Anwendung kommen, angezeigt. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Regelungen. In jedem Fall kommt der Vertrag nur zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die vom Kunden für die Personalisierung benannten weiteren Personen erhalten aber gemäß den gesetzlichen Regelungen ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Basis des Vertrages, den der Kunde mit dem jeweiligen Veranstalter geschlossen hat. Zudem muss der Name des Berechtigten auf dem Ticket genannt werden. Bei der Einlasskontrolle hat sich der Berechtigte auf Verlangen mit gültigem Pass, Personalausweis oder Führerschein (die Vorgaben des jeweiligen Veranstalters sind zu beachten) zu legitimieren. Der jeweilige Veranstalter wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Ein Dritter, auf den die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag zum Besuch einer Veranstaltung übertragen werden sollen, bedarf der Zustimmung des jeweiligen Veranstalters im Voraus. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
a) Umpersonalisierung der personalisierten Tickets: Unter der Voraussetzung, dass der Veranstalter seine Zustimmung erteilt hat, ist der Kunde nach den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters berechtigt, ein erworbenes personalisiertes Ticket und das damit verbundene Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Zuge muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen. Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Einlassbeginn zur gebuchten Veranstaltung erfolgen. erfolgen. Achtung: In einzelnen Fällen gelten abweichende Regelungen zur Umpersonalisierung. Die AGB des jeweiligen Veranstalters haben Vorrang! Die Umpersonalisierung ist evtl. kostenpflichtig. Für diesen Fall wird erneut klargestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Übertragung des Vertrags mit dem Veranstalter handelt, sondern es wird lediglich das Recht zum Besuch der Veranstaltung übertragen.
b) Sperrung von personalisierten Tickets: Werden die jeweiligen Regelungen für die Umpersonalisierung nicht eingehalten, ist der jeweilige Veranstalter berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises – mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr – zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
6. Regelungen für Gutscheine: Nach dem Erwerb eines Gutscheins über den Onlineauftritt der Undercover GmbH erhält der Kunde einen Gutscheincode zugesandt, der mit dem jeweiligen Guthabenwert aufgeladen ist. Erworbene Gutscheine können ausschließlich online über tickets.undercover.de oder telefonisch unter 0531 – 310 55 0 eingelöst werden. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar. Sollte der Bestellwert geringer sein als der Gutscheinwert, bleibt der Restbetrag auf dem Gutscheincode gespeichert. Gutscheine und Guthaben können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Gutscheine und Guthaben können nicht nachträglich angerechnet werden. Geschenkgutscheine sind vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist generell nicht möglich. Der Gutschein kann vom Kunden an Dritte weitergegeben werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, den Gutscheincode nicht mehr zu verwenden oder ihn an Dritte zu offenbaren. Für Geschenkgutscheine gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (vgl. §195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, an dem der Vertragsabschluss stattgefunden hat.

III. Datensicherheit
1. Um mögliche Infektionsketten im Zusammenhang der COVID-19 Pandemie nachverfolgen zu können, ist Undercover als Veranstalter verpflichtet, Kontaktdaten der Besucher aufzunehmen und im Falle eines Ausbruchs einer Infektion dem zuständigen Gesundheitsamt weiterzuleiten. Die Aufnahme kann durch Nutzung eines computergesteuerten Systems oder persönlich durch eine von Undercover zuständige Person erfolgen. Im Zuge der Kontaktnachverfolgung sind auch Tickets für Kinder und Jugendliche zu personalisieren, wenn nötig durch die Kontaktdaten eines Erziehungsberechtigen.
2. Alle vom Kunden eingegebenen Daten werden bei der Übertragung zu der Undercover GmbH vertraulich behandelt. Alle vom Kunden telefonisch übermittelten Daten werden von der Undercover GmbH ebenfalls vertraulich behandelt. Die vom Kunden übermittelten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Daten nicht zur Auftragserfüllung seitens der Vertragspartner benötigt werden. Weitere Details zum Umgang mit Daten, die im Rahmen der Nutzung der Website der Undercover GmbH erhoben werden, sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen (Datenschutzerklärung: https://tickets.undercover.de/datenschutz).

IV. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
1. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalität per Kreditkarte (MasterCard und Visa), PayPal, durch Vorkasse per Überweisung oder in Ausnahmefällen durch Barzahlung möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung – inklusive aller Gebühren – ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlungsart Vorkasse per Überweisung der Gesamtpreis bis zu dem genannten Datum vollständig auf das von der Undercover GmbH benannte Konto zu überweisen.
2. Bei dem Kauf von Tickets fällt pro Bestellvorgang eine Versandgebühr an, die je nach Versandart variieren kann. Diese Gebühr wird beim Bestellvorgang angezeigt und mitgeteilt. Darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Optionale Zusatzleistungen wie Geschenkverpackungen werden ggf. gesondert angeboten und mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Undercover GmbH.

V. Widerrufs- und Rückgaberecht
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Die Undercover GmbH behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit der vermittelten Leistung und in Fällen höherer Gewalt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung wird die Undercover GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren. Ist die Undercover GmbH selbst Veranstalter wird sie dem Kunden die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Bei abgesagten oder verlegten Veranstaltungen bestehen die Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Diese richten sich nach den jeweiligen AGB des Veranstalters bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn die neue Veranstaltungsstätte dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Neben diesen AGB gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters. In den genannten Fällen wird dem Kunden der volle Ticketpreis (jedoch nicht die Versand- und Bearbeitungsgebühr), gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien), erstattet, wenn die Undercover GmbH selbst Veranstalter ist. Ansonsten gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters und die gesetzlichen Vorschriften. Die Tickets müssen an der Vorverkaufsstelle, an der sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Die Undercover GmbH erstattet die Ticketpreise nur für ihre eigenen Veranstaltungen. Für die Veranstaltungen anderer Veranstalter erstattet die Undercover GmbH die Ticketpreise nicht. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet. Die Absage/Verlegung wird vom jeweiligen Veranstalter schnellstmöglich über seine Homepage und nach Möglichkeit auch über E-Mail, die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstellen und auf telefonische Anfrage bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird am Tage der Veranstaltung dringend die Einsicht in die Homepages oder die telefonische Anfrage bei der Undercover GmbH empfohlen.

VI. Lieferung
Die Lieferung der Tickets an den Kunden erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Der Versand der Tickets erfolgt per Post (hiervon abweichend die Versandart Print@Home). Die Undercover GmbH haftet nicht für Verlust oder verspätete Zustellung. Besondere Bedingungen für die Nutzung des sogenannten Print@Home-Systems: Im Print@Home-Verfahren erhält der Kunde sein gekauftes Ticket sofort, nach Abschluss des Kaufvertrages oder nach Zahlungseingang und anschließender Freischaltung, per E-Mail und druckt sich dieses mithilfe eines Internetzugang und eines PCs an einem handelsüblichen Drucker aus. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten Barcode und einen QR-Code gegeben, die beim Zutritt zur Veranstaltung (per Scanner oder manuell) überprüft werden. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch vervielfältigte Tickets ist somit ausgeschlossen. Der Wert eines sogenannten Print@Home-Tickets besteht demnach nicht in der Einzigartigkeit des Tickets (im Normalfall weißes Papier), sondern in der Einmaligkeit der Information des Barcodes und des QR-Codes. Der Kunde ist verpflichtet das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung des Ticketpreises. Der Weiterverkauf von Tickets, die im Rahmen des Print@Home-Verfahrens gekauft wurden, an Dritte ist verboten. Bei Zuwiderhandeln verliert der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder der vorbezeichneten Ticketgebühren. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).

VII. Falschlieferung
Nach Erhalt der gelieferten Tickets wird die sofortige Prüfung auf Übereinstimmung mit der getätigten Bestellung durch den Kunden empfohlen. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets, erhält der Kunde eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn der Fehler unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich angezeigt wird. Der Schriftform ist genüge getan, wenn eine Mitteilung über die Falschlieferung per Brief an Undercover GmbH, Waller See 5, 38179 Schwülper gesendet wird.

VIII. Haftungsbeschränkungen
Die Undercover GmbH schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und keine Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Undercover GmbH. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf Schäden, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt.

IX. Besuch der Veranstaltung
1. Anreise: Die gesamte Anreise sowie das Betreten des Veranstaltungsortes und der Veranstaltungsstätte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
2. Einlass: Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit. Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der jeweilige Ordnungsdienst ist grundsätzlich angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem jeweiligen Veranstalter vorbehalten. Tiere jeglicher Art sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Im Zuge der COVID-19-Pandemie ist der Veranstalter Undercover GmbH dazu berechtigt von den Besuchern einen gültigen Lichtbildausweis zum Abgleich ihrer hinterlegten Kontaktdaten zu verlangen. Die Undercover GmbH ist dazu berechtigt Personen trotz gültigem Ticket den Einlass zu verwehren, deren Kontaktdaten nicht mit Ihren Lichtbildausweis übereinstimmen und gegebenenfalls eine Nachbesserung der Kontaktdatenhinterlegung zu verlangen. Sollte vor Ort kein computergesteuertes System vorhanden sein, ist die Kontaktdatenerhebung schriftlich auf einem ausgedruckten Formular zu tätigen.
3. Um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährlisten, wird die Undercover GmbH umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und behält sich vor, bestimmte Personengruppen von der Veranstaltung auszuschließen. Das Risiko einer Virus-Übertragung lässt sich nicht vollständig ausschließen und jeder Besucher einer Veranstaltung trägt zu diesem Risiko bei. Jeder Besucher ist deswegen dazu angehalten sich an die Empfehlungen und Vorgaben der zuständigen Behörden zu halten, um die Übertragung des Virus zu verhindern. Zudem ist es verpflichtend allen Anweisungen, die von der Undercover GmbH und ihren Veranstaltungs- und Sicherheitsmitarbeitern oder der Veranstaltungsstätte gegeben werden, zu befolgen. Es wird grundsätzlich empfohlen in und auf dem Veranstaltungsgelände einen medizinischen Mund-/ Nasenschutz zu tragen. Zusätzlich greift die für jede Veranstaltung deklarierten Maßnahmen, zu entnehmen aus den jeweiligen FAQ, den jeweiligen Hygienekonzepten sowie den auf der Website und im Ticketshop angegebenen Hinweisen.
4. Um das Risiko einer Virus-Übertragung so gering wie möglich zu halten, behält sich die Undercover GmbH vor einzelne Veranstaltungen unter der sogenannten "2G/2G+ Regelung" durchzuführen. Die Undercover GmbH beruft sich hier auf die Niedersächsische Verordnung (https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) und gewährt bei Veranstaltungen mit der 2G- bzw. 2G+- Regelung ausschließlich folgenden Personen Einlass:
a) für vollständig Geimpfte/ Genesene
b) Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen, mit einem ärztlichen Attest und einem negativen PCR-Test,
c) Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
d) bei Geltung der 2G+ - Regelung nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests, wobei der Test den Anforderungen der geltenden Verordnung entsprechen muss.
Weiter erhalten folgende Personen keinen Einlass:
a) Personen, die krank sind, sich kränklich fühlen und typische COVID-19-Symptome aufweisen (Husten, Fieber, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinnes);
b) Personen, die denken, dass Sie sich mit COVID-19 infiziert haben und der Undercover GmbH diese Vermutung zur Kenntnis bringen;
c) Personen, welche die vorstehend genannten Symptome in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung aufgewiesen haben oder bei denen dies bei einem Mitglied ihres Haushalts in den vergangenen 21 Tagen vor der Veranstaltung der Fall war;
d) Personen, die von der zuständigen Behörde angewiesen wurde, sich zu isolieren;
e) Personen, die nicht die Nachweise vorlegen, die für die jeweilige Veranstaltung nach der geltenden Verordnung vorgeschrieben sind.
Um den Schutz bestimmter Personengruppen zu ermöglichen, wird zudem folgenden Personen empfohlen, die Veranstaltung nicht zu besuchen:
a) Personen, die gesundheitlich extrem gefährdet sind und sich abschirmen sollen;
b) Personen, die mit unter Punkt a) genannten Personen in einem Haushalt leben
5. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Maßnahmen ist die Undercover GmbH berechtigt, den betreffenden Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.
6. Für zusätzliche Informationen zu den Schutzmaßnahmen können sich die Besucher an die Undercover GmbH wenden (https://tickets.undercover.de/kontakt) oder die für die jeweilige Veranstaltung ausgeschriebenen FAQ lesen.
7. 7. Die Undercover GmbH behält sich vor, die Maßnahmen den zum Veranstaltungsdatum geltenden Verordnungen und behördlichen Vorgaben anzupassen. Besucher, die ihre Tickets bereits unter vorangegangenen Verordnungen erstanden haben, sind ebenfalls dazu verpflichtet sich an die am Veranstaltungsdatum geltenden Verordnungen und Maßnahmen zu halten. Die Besucher verpflichten sich vor Veranstaltungsbeginn zu erkundigen, ob die jeweilige Veranstaltung stattfindet und welche Maßnahmen am jeweiligen Veranstaltungsdatum gelten.
8. Wenn für Veranstaltungen, bei denen die Undercover GmbH selbst Veranstalterin ist, nach dem Zeitpunkt des Ticketerwerbs zusätzliche Zugangsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie (wie etwa die 2G-Regelung) eingeführt werden, gilt Folgendes: Der Besucher kann sich die Tickets bis zu 24 Stunden vor dem Veranstaltungstag in Höhe des vollen Ticketpreises (jedoch nicht die Versand- und Bearbeitungsgebühr) von der Undercover GmbH rückerstatten lassen, wenn er aufgrund der verschärften Zugangsbeschränkung nachweislich nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung örtlich verlegt und/oder zeitlich verschoben werden muss und die Wahrnehmung der verlegten Veranstaltung für den Besucher nachweislich nicht zumutbar ist. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, wenn die Zugangsbeschränkungen bereits zum Zeitpunkt des Ticketkaufes bestanden. Die Besucher sind verpflichtet, sich vor Veranstaltungsbeginn über die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Hygienevorschriften zu informieren und diese während der Veranstaltung einzuhalten.
9. Es gelten für die Veranstaltungen der Undercover GmbH folgende Altersbeschränkungen, außer die Veranstaltung ist „ab 18 Jahren“ deklariert (z.B. aufgrund jugendgefährdender Inhalte). In diesem Fall ist der Zutritt für Personen unter 18 Jahre (auch in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person) nicht gestattet. Für Fremdveranstaltungen (Undercover GmbH ist nicht Veranstalter) können unter Umständen abweichende Beschränkungen gelten.
unter 6 Jahre
Kein Zutritt (auch nicht mit Begleitperson).
Ausnahme: Veranstaltungen, die explizit als Kinderveranstaltung gekennzeichnet sind.
unter 14 Jahre
Zutritt nur mit Begleitperson (Sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person).
unter 16 Jahre
a) Zutritt ohne Begleitperson bei Konzertende vor 22:00 Uhr.
b) Zutritt nur mit Begleitperson (Sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person) bei Konzertende nach 22:00 Uhr.
unter 18 Jahre
a) Zutritt ohne Begleitperson bei Konzertende vor 00:00 Uhr.
b) Zutritt nur mit Begleitperson (Sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person) bei Konzertende nach 00:00 Uhr
ab 18 Jahre
Zutritt ohne Begleitperson möglich.
Pop- und andere Musikkonzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen, daher gelten die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht. In Ausnahmefällen können zeitliche Beschränkungen allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen wird explizit darauf hingewiesen. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im (schriftlichen) Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben während der Veranstaltung wahrnimmt. Vgl. Jugendschutzgesetz (www.gesetze-im-internet.de/juschg).

X. Urheberrechte, Sicherheitsbestimmungen
Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter gestatten grundsätzlich keinerlei Audio- und/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras in die Veranstaltungen nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen, sowie Dosen in die Veranstaltungsräume ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke etc. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder aufgrund sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte – unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits – auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen. Bei Live-Konzerten kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen könnten. Die Besucher werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ausreichenden Abstand von den Lautsprecherboxen zu halten. Der Veranstalter stellt gegen geringes Entgelt Ohrstöpsel zur Verfügung.

XI. Schlussklauseln
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Braunschweig, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hildesheim. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Undercover GmbH behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.

Stand: 23.02.2022
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