ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Tickets und Gutscheinen über die
Ticketshops der Undercover GmbH, Waller See 5, 38179 Schwülper (nachfolgend
Undercover genannt):
1.
Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für den Erwerb von Eintrittskarten (Tickets), Gutscheinen und sonstigen
angebotenen Leistungen über die von der Undercover GmbH betriebenen Ticketshops
sowie über sonstige Vertriebswege der Undercover GmbH.
1.2
Die
Undercover GmbH vertreibt Tickets sowohl für eigene Veranstaltungen als auch
für Veranstaltungen Dritter.
1.3
Sofern
die Undercover GmbH nicht ausdrücklich als Veranstalter ausgewiesen ist,
erfolgt der Ticketverkauf im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als
Vermittlerin oder Kommissionärin. Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der
Durchführung der Veranstaltung ist in diesem Fall der jeweilige Veranstalter.
1.4
Soweit
die Undercover GmbH selbst Veranstalterin ist, kommt der Veranstaltungsvertrag
unmittelbar zwischen dem Kunden und der Undercover GmbH zustande.
1.5
Ergänzend
zu diesen AGB können für einzelne Veranstaltungen zusätzliche Bedingungen,
Hausordnungen oder Sicherheitsbestimmungen gelten. Hierauf wird der Kunde im
Rahmen des Bestellvorgangs oder auf den jeweiligen Veranstaltungsseiten
hingewiesen.
1.6
Mit
Abschluss der Bestellung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2.
Vertragsabschluss
2.1
Die Darstellung von Veranstaltungen,
Tickets, Gutscheinen und sonstigen Leistungen im Ticketshop stellt kein
verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe
eines Angebots.
2.2
Mit Abschluss des Bestellvorgangs durch
Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer
entsprechend bezeichneten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot
auf Abschluss eines Vertrages ab.
2.3
Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden
unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch
keine Annahme des Angebots dar.
2.4
Der Vertrag kommt erst durch die
ausdrückliche Annahme durch die Undercover GmbH bzw. den jeweiligen
Veranstalter oder durch die Bereitstellung bzw. Übersendung der bestellten
Tickets zustande.
2.5
Die Undercover GmbH behält sich vor,
Bestellungen insbesondere dann abzulehnen, wenn
·
die Veranstaltung ausverkauft ist,
·
die Zahlung nicht autorisiert werden kann,
·
begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen
diese AGB vorliegen oder
·
der begründete Verdacht eines gewerblichen oder
missbräuchlichen Ticketerwerbs besteht.
2.6
Offensichtliche Irrtümer, Druckfehler,
technische Fehler oder sonstige Fehler in Preisangaben, Verfügbarkeiten oder
Veranstaltungsinformationen begründen keinen Anspruch auf Vertragsabschluss
oder Durchführung der Bestellung.
2.7
Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige
Veranstalter behält sich vor, den Vertrag bei offensichtlichen Preis- oder
Systemfehlern (z. B. fehlerhafte Preisauszeichnung durch Softwarefehler) nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wegen Irrtums anzufechten. Bereits
geleistete Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstattet
2.8
Der Kunde ist verpflichtet, die bei der
Bestellung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Für
Nachteile, die aus unrichtigen Angaben resultieren, haftet der Kunde nach den
gesetzlichen Vorschriften.
2.9
Für einzelne Veranstaltungen können
Mengenbegrenzungen pro Kunde, Haushalt, Zahlungsmittel, Kundenkonto,
Lieferadresse oder Bestellung gelten. Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige
Veranstalter ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, zu
stornieren oder bereits bereitgestellte Tickets zu sperren, wenn der Kunde
solche Mengenbegrenzungen umgeht oder zu umgehen versucht, insbesondere durch
Mehrfachbestellungen, die Nutzung mehrerer Kundenkonten, unterschiedlicher
Zahlungsmittel oder abweichender Liefer- bzw. Kontaktdaten. Bereits geleistete
Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, soweit keine berechtigten
Gegenansprüche bestehen.
2.10
Der Einsatz automatisierter Systeme, Bots
oder sonstiger technischer Hilfsmittel zum Ticketerwerb sowie die Umgehung von
Sicherheitsmaßnahmen oder Mengenbegrenzungen sind untersagt.
3.
Preise, Gebühren und
Zahlungsbedingungen
3.1
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung
im Ticketshop veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
3.2
Zusätzlich zum Ticketpreis können
Vorverkaufs-, Service-, Versand- oder sonstige Bearbeitungsgebühren anfallen.
Die jeweils geltenden Gebühren werden dem Kunden vor Abschluss des
Bestellvorgangs angezeigt.
3.3
Der Gesamtpreis der Bestellung
einschließlich sämtlicher Gebühren ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung
fällig.
3.4
Die verfügbaren Zahlungsarten werden im
Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt. Online können insbesondere
Kreditkartenzahlungen, PayPal, Wero und Vorkasse angeboten werden. Vor Ort
können insbesondere Barzahlung sowie Girocard- bzw. EC-Kartenzahlung angeboten
werden. Ein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht
nicht.
3.5
Die Undercover GmbH ist berechtigt, einzelne
Zahlungsarten für bestimmte Veranstaltungen, Bestellwerte oder Vertriebswege
auszuschließen.
3.6
Bei ausbleibender, unvollständiger oder rückbelasteter
Zahlung ist die Undercover GmbH berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer dem
Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten, die
Bestellung zu stornieren und die bereitgestellten Tickets zu sperren. Einer
Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Fristsetzung aufgrund der
Unmittelbarkeit der Veranstaltung unzumutbar ist (z. B. bei kurzfristigen
Käufen direkt vor Veranstaltungsbeginn).
3.7
Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung
des Gesamtpreises Eigentum der Undercover GmbH bzw. des jeweiligen
Veranstalters. Bei elektronischen Tickets ruht das visuelle oder elektronische
Zutrittsrecht bis zur vollständigen Bezahlung
4.
Tickets und
Zutrittsberechtigungen
4.1
Der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung ist ausschließlich mit einer
gültigen Zutrittsberechtigung (Ticket) möglich. Das Ticket berechtigt
grundsätzlich zum einmaligen Besuch der auf dem Ticket bezeichneten
Veranstaltung.
4.2
Tickets können je nach Veranstaltung und Vertriebsweg als Mobile Ticket,
Print@Home-Ticket, Wallet-Ticket, Hardticket oder in einer anderen von der
Undercover GmbH bereitgestellten Form ausgegeben werden. Die jeweils
verfügbaren Ticketarten werden im Bestellprozess angezeigt.
4.3
Die Bereitstellung der Tickets erfolgt je nach gewählter Ticketart
elektronisch (z. B. per E-Mail, Kundenkonto, Mobile Ticket oder Wallet-Ticket)
oder durch postalischen Versand. Die jeweils verfügbaren Ticketarten werden im
Bestellprozess angezeigt.
4.4
Bei elektronischer Bereitstellung erfolgt die Übermittlung der Tickets
durch elektronischen Versand an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse,
Bereitstellung im Kundenkonto oder Bereitstellung innerhalb der jeweils
genutzten Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige, zutreffende
und aktuelle Liefer- und Kontaktdaten, insbesondere Lieferadresse und
E-Mail-Adresse, anzugeben und deren Aktualität bis zur vollständigen
Vertragsabwicklung sicherzustellen.
4.5
Die postalische Übersendung physischer Tickets oder
sonstiger Waren erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene
Lieferadresse. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige, zutreffende und
aktuelle Liefer- und Kontaktdaten, insbesondere Lieferadresse und
E-Mail-Adresse, anzugeben und deren Aktualität bis zur vollständigen
Vertragsabwicklung sicherzustellen. Nachteile, Verzögerungen, Mehrkosten oder
ein Fehlschlagen der Zustellung, die auf unrichtige, unvollständige oder nicht
aktualisierte Angaben des Kunden, die Nichtannahme der Sendung oder die nicht
fristgerechte Abholung einer beim Postdienstleister hinterlegten Sendung
zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden, soweit die Undercover GmbH
diese Umstände nicht zu vertreten hat. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden und
die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den
Kunden über. Die Undercover GmbH haftet für Schäden auf dem Versandweg
gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; diese
Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
4.6
Elektronische Tickets enthalten einen individuellen Barcode, QR-Code oder
eine vergleichbare elektronische Zutrittsberechtigung. Diese darf nur einmal
für den Zutritt verwendet werden. Nach erstmaliger Entwertung verliert das
Ticket seine Gültigkeit. Die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie die
mehrfache Nutzung eines Tickets sind untersagt.
4.7
Der Kunde ist verpflichtet, Tickets vor unbefugtem Zugriff Dritter zu
schützen. Insbesondere sind QR-Codes, Barcodes oder vergleichbare elektronische
Zutrittsdaten vertraulich zu behandeln. Für Schäden, die aus einem Missbrauch,
dem Verlust oder einer unbefugten Weitergabe des Tickets durch den Kunden
resultieren, haftet die Undercover GmbH nicht, es sei denn, die Undercover GmbH
oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
4.8
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Tickets besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung, sofern gesetzlich
nichts anderes vorgeschrieben ist.
4.9
Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, Tickets
zu sperren oder für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
·
auf der Grundlage konkreter und objektiver
Tatsachen ein begründeter Verdacht des Missbrauchs besteht und der Kunde diesen
Verdacht nach Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist entkräften kann,
·
der Kunde erheblich oder trotz Abmahnung
wiederholt gegen diese AGB verstößt,
·
unzulässige Vervielfältigungen des Tickets durch
den Kunden oder mit dessen Duldung festgestellt werden, oder
·
Tickets entgegen den Bestimmungen dieser AGB
schuldhaft weitergegeben oder weiterverkauft werden.
4.10
Sofern für einzelne Veranstaltungen personalisierte Tickets vorgesehen
sind, ist ausschließlich die auf dem Ticket genannte Person zum
Veranstaltungsbesuch berechtigt. Hierauf wird der Kunde vor Vertragsschluss
ausdrücklich hingewiesen.
4.11
Sofern für eine Veranstaltung personalisierte Tickets vorgesehen sind, ist
der Kunde berechtigt, das Ticket auf eine andere Person umpersonalisieren zu
lassen, wenn er an der Teilnahme verhindert ist. Die Umpersonalisierung erfolgt
auf Antrag des Kunden und muss bis spätestens 24 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn durchgeführt werden. Für den mit der Umpersonalisierung
verbundenen Verwaltungsaufwand erhebt die Undercover GmbH eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Ticket. Durch die
Umpersonalisierung wird ausschließlich das Besuchsrecht übertragen; der
ursprüngliche Veranstaltungsvertrag mit dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
4.12
Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, beim
Einlass die Identität des Ticketinhabers durch Vorlage eines amtlichen
Lichtbildausweises zu überprüfen, soweit dies aufgrund der jeweiligen
Veranstaltung oder der Ticketart erforderlich ist.
4.13
Werden die für personalisierte Tickets geltenden Bedingungen vom Kunden
schuldhaft und in erheblicher Weise nicht eingehalten, ist die Undercover GmbH
bzw. der jeweilige Veranstalter berechtigt, das Ticket zu sperren, für ungültig
zu erklären oder den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Ein Anspruch auf
Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der
Kunde weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein Schaden
oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis
entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Undercover GmbH bzw.
des Veranstalters bleiben vorbehalten.
4.14
Der Kunde wird gebeten, die erhaltenen Tickets unverzüglich nach Erhalt auf
Richtigkeit und Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen.
4.15
Offensichtliche Falschlieferungen oder fehlerhaft ausgestellte Tickets sind
der Undercover GmbH unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
4.16
Liegt eine von der Undercover GmbH zu vertretende Falschlieferung oder
fehlerhafte Ticketausstellung vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu. Der Kunde kann nach seiner Wahl eine Korrektur, einen
Ersatzticketversand oder eine Neubereitstellung der Tickets verlangen. Die Undercover
GmbH kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
4.17
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Falschlieferung oder
fehlerhaften Ticketausstellung bereits erhaltene und nicht berechtigte Tickets
auf Verlangen der Undercover GmbH zurückzugeben oder deren Nutzung zu
unterlassen. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung physischer Tickets trägt in
diesem Fall die Undercover GmbH.
4.18
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene
E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang von E-Mails möglich ist und
elektronisch bereitgestellte Tickets rechtzeitig vor der Veranstaltung
abgerufen, gespeichert oder ausgedruckt werden können.
4.19
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ihm die für die Nutzung
elektronischer Tickets erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere
Internetzugang, ein geeignetes Endgerät sowie gegebenenfalls eine kompatible
Anwendung, rechtzeitig zur Verfügung stehen.
4.20
Soweit für eine Veranstaltung freie Platzwahl gilt, besteht kein Anspruch
auf einen bestimmten Sitz- oder Stehplatz. Bei nummerierten Plätzen besteht der
Anspruch grundsätzlich auf den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz.
4.21
Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter behält sich das Recht
vor, dem Kunden einen anderen, sachlich gleichwertigen Sitzplatz zuzuweisen,
sofern dies aus zwingenden sicherheitsrelevanten oder produktionstechnischen
Gründen (z. B. kurzfristige bauliche Änderungen der Bühne oder behördliche
Auflagen) erforderlich und dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des
Veranstalters zumutbar ist. Führt die Zuweisung des Ersatzplatzes zu einer
objektiven Minderleistung (z. B. schlechtere Preiskategorie oder erhebliche
Sichtbehinderung), hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Erstattung des
Differenzbetrages oder das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
4.22
Rollstuhlplätze, Begleitpersonenplätze oder sonstige besondere Zugangs- und
Unterstützungsbedarfe sind nach Möglichkeit vor dem Ticketkauf bzw. rechtzeitig
vor der Veranstaltung mit der Undercover GmbH oder dem jeweiligen Veranstalter
abzustimmen. Die Verfügbarkeit entsprechender Plätze oder Leistungen richtet
sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
4.23
Soweit ermäßigte Tickets angeboten werden, ist der jeweils erforderliche
Ermäßigungsnachweis beim Einlass unaufgefordert oder auf Verlangen vom Kunden vorzulegen.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann der Zutritt verweigert oder die
Zahlung der Differenz zum regulären Ticketpreis verlangt werden.
5.
Erstellung und Nutzung des
Kunden-Accounts
5.1
Kunden können durch entsprechende Registrierung einen Kunden-Account
anlegen. Über den Kunden-Account können Kunden, grundsätzlich unabhängig von
einem Ticketkauf persönliche Daten ändern sowie getätigte Bestellungen
einsehen.
5.2
Durch Zusendung der entsprechenden Bestätigungs-Email nach Abschluss der
Registrierung wird eine Nutzungsvereinbarung betreffend den Kunden-Account
zwischen dem Kunden und der Undercover GmbH geschlossen.
5.3
Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten, insbesondere das
Passwort, müssen durch den Kunden sorgfältig verwahrt werden. Das Passwort darf
nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Kunde Kenntnis von dem
Missbrauch seiner Zugangsdaten, so hat er die Undercover GmbH unverzüglich
darüber zu informieren.
5.4
Die Undercover GmbH stellt den jeweiligen Kunden-Account kostenlos bereit;
die Nutzung ist freiwillig.
5.5
Informationen hinsichtlich der den Kunden-Account betreffenden
Verarbeitungen von personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzerklärung bereitgehalten.
5.6
Der Kunde kann die Nutzungsvereinbarung ohne Kündigungsfrist mit sofortiger
Wirkung beenden, durch Mitteilung an den Kundenservice der Undercover GmbH oder
durch Betätigung des Buttons „Account löschen“ im Kundenkonto. Mit der Folge,
dass der Kunde keinen Zugriff mehr auf die im Kunden-Account gespeicherten
Daten hat. Die Undercover GmbH empfiehlt, die Nutzungsvereinbarung nicht zu
kündigen, solange der Kunde den Kunden-Account noch für laufende Verträge oder
Ansprüche benötigt. Kündigt der Kunde dennoch, wird sich die Undercover GmbH
bemühen, den Kunden über die Folgen zu informieren. Die Undercover GmbH behält
sich im Falle der Kündigung durch den Kunden vor, den Kunden-Account so lange
aktiv zu lassen, bis sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen Kunde und der
Undercover GmbH vollumfänglich erfüllt sind. Jedoch übernimmt die Undercover
GmbH keine Verantwortung dafür, falls ein Kunde aufgrund seiner Kündigung
bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann.
5.7
Die Undercover GmbH behält sich das Recht vor, den Kunden-Account
vorübergehend zu sperren, insbesondere wenn dieser zu betrügerischen oder
sonstigen rechtswidrigen Zwecken oder durch unbefugte Dritte missbraucht wird.
Die Undercover GmbH hat im Falle der missbräuchlichen Nutzung des
Kunden-Accounts zudem das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von
fünf Kalendertagen zu kündigen.
5.8
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.
Gutscheine
6.1
Die Undercover GmbH kann Wertgutscheine oder
veranstaltungsbezogene Gutscheine anbieten. Die jeweils geltenden Bedingungen
ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Zeitpunkt des Erwerbs.
6.2
Gutscheine können ausschließlich für die im
Ticketshop angebotenen Produkte und Leistungen eingelöst werden, soweit beim
Erwerb nichts Abweichendes angegeben ist.
6.3
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben,
werden Gutscheine als Wertgutscheine ausgegeben. Sie berechtigen nicht zum
Besuch einer bestimmten Veranstaltung oder zum Erhalt einer bestimmten
Leistung. Die Einlösung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der gewünschten
Veranstaltung oder Leistung.
6.4
Übersteigt der Wert eines Gutscheins den
Wert der in Anspruch genommenen Leistung, verbleibt das Restguthaben auf dem
Gutschein und kann für zukünftige Bestellungen verwendet werden.
6.5
Reicht das vorhandene Guthaben für die
gewünschte Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den jeweils angebotenen
Zahlungsmethoden beglichen werden.
6.6
Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder
Gutscheinrestguthaben ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen
Vorschriften entgegenstehen.
6.7
Gutscheine sind grundsätzlich über die
gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren einlösbar. Die Frist beginnt mit
dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Gültigkeitsdauer vereinbart wird.
6.8
Die Undercover GmbH übernimmt keine Haftung
für Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung von Gutscheincodes,
sofern sie dies nicht zu vertreten hat.
6.9
Gutscheine dürfen nicht gewerblich
weiterverkauft oder für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, sofern die
Undercover GmbH dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
6.10 Wird
ein Gutschein für eine Bestellung eingesetzt, gelten im Falle einer
Rückabwicklung die für die jeweilige Bestellung maßgeblichen
Rückabwicklungsregelungen. Eine Erstattung kann ganz oder teilweise durch
Wiederaufleben des Gutscheinguthabens erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.
7.
Zusatzleistungen und
Merchandise
7.1
Über
den Ticketshop können zusätzlich zu Tickets weitere Leistungen, Produkte oder
Berechtigungsnachweise angeboten werden. Hierzu können insbesondere
Merchandise-Gutscheine, VIP-Leistungen, Gastronomieangebote, Parkberechtigungen,
optionale Ticket- oder Serviceleistungen oder vergleichbare Leistungen gehören.
7.2
Art,
Umfang und Voraussetzungen der jeweiligen Zusatzleistung ergeben sich aus der
Produktbeschreibung im Bestellprozess.
7.3
Zusatzleistungen,
die für eine bestimmte Veranstaltung oder einen bestimmten Veranstaltungstag
erworben werden, können ausschließlich im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung
in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Inanspruchnahme, Erstattung oder
Übertragung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und nicht
ausdrücklich anders angegeben.
7.4
Die Bedingungen für die
Inanspruchnahme von Zusatzleistungen richten sich nach den jeweiligen
Produktbeschreibungen und Sonderbedingungen, die dem Kunden vor Abgabe seiner
Bestellung im Bestellprozess zur Verfügung gestellt und in den Vertrag
einbezogen werden.
7.5
Für Zusatzleistungen, die eine Abholung vor Ort erfordern, werden die
organisatorischen Details (wie der genaue Ort der Ausgabestelle und die
Abholzeiten) spätestens mit den Veranstaltungsinformationen oder vor Ort
bekanntgegeben. Besondere vertragliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
oder Abholung werden dem Kunden bereits vor Abschluss des Bestellprozesses
deutlich mitgeteilt.
7.6
Soweit Merchandise-Artikel online angeboten werden, erfolgt der
Online-Erwerb ausschließlich in Form eines Gutscheins bzw.
Berechtigungsnachweises zur späteren Einlösung vor Ort. Online wird in diesem
Fall nicht der Merchandise-Artikel selbst, sondern ausschließlich die
Berechtigung zur späteren Einlösung vor Ort erworben. Ein Versand des
Merchandise-Artikels erfolgt nicht. Die Einlösung des Gutscheins und die
Abholung des Merchandise-Artikels erfolgen an der ausgewiesenen Ausgabestelle
und innerhalb des angegebenen Ausgabezeitraums. Die organisatorischen Details
hierzu werden dem Kunden im Bestellprozess, in der Bestellbestätigung oder in
den Veranstaltungsinformationen bekanntgegeben.
8.
Widerrufsrecht
8.1
Bei dem Erwerb von Eintrittskarten für
Veranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Dies
gilt auch bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. über das Internet, per E-Mail
oder telefonisch) geschlossen werden. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist
damit nach Vertragsschluss bindend und verpflichtet zur Zahlung des
Bestellpreises.
8.2
Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Gutscheinen für
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern der Gutschein
bereits bei Kauf für einen spezifischen Termin oder einen spezifischen Zeitraum
gilt. Beim Erwerb von zeitlich nicht fixierten Wertgutscheinen steht dem
Verbraucher hingegen das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht zu.
8.3
Soweit online ein Gutschein bzw.
Berechtigungsnachweis zur späteren Einlösung gegen Merchandise-Artikel vor Ort
erworben wird, wird online nicht der Merchandise-Artikel selbst, sondern
ausschließlich die Berechtigung zur späteren Einlösung vor Ort erworben. Ein
Versand des Merchandise-Artikels erfolgt nicht. Ein Widerrufsrecht besteht
nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des
Widerrufsrechts vorliegen.
8.4
Für den Erwerb von Waren, die nicht unter
den Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 BGB fallen, gelten die
gesetzlichen Widerrufsrechte. Dies gilt insbesondere, wenn physische Produkte
im Fernabsatz als Ware erworben werden.
9.
Umtausch, Rückgabe, Absage und
Verlegung von Veranstaltungen
9.1
Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets
ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit in diesen AGB, den
veranstaltungsspezifischen Bedingungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften
nichts Abweichendes geregelt ist.
9.2
Die Undercover GmbH oder der jeweilige
Veranstalter kann nach eigenem Ermessen Kulanzregelungen für einzelne
Veranstaltungen vorsehen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht.
9.3
Wird eine Veranstaltung abgesagt, bestimmt
sich die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit die
Undercover GmbH selbst Veranstalterin der abgesagten Veranstaltung ist, ist
eine Erstattung möglich. Tritt die Undercover GmbH lediglich als Vermittlerin
auf, richtet sich der Anspruch auf Erstattung gegen den jeweiligen
Veranstalter. Die Undercover GmbH wird den Kunden in diesem Fall über die
genaue organisatorische Abwicklung des jeweiligen Veranstalters informieren;
die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung gegen den Veranstalter
bleiben unberührt.
9.4
Wird eine Veranstaltung auf einen anderen
Termin verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Termin.
Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung zu
verlangen. Erklärt der Kunde, am Ersatztermin nicht teilnehmen zu wollen, ist
eine Erstattung durch die Undercover GmbH (sofern sie selbst Veranstalterin
ist) möglich. Der Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief)
gegenüber dem Veranstalter erklärt werden. Diese Erklärung muss dem
Veranstalter innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe des neuen Termins,
spätestens jedoch bis 3 Werktage vor dem neuen Konzerttermin zugehen. Nach
Ablauf dieser Frist erlischt das Rücktrittsrecht, es sei denn, dem Kunden ist
die Wahrnehmung des neuen Termins unverschuldet unmöglich. Tritt die Undercover
GmbH lediglich als Vermittlerin auf, richtet sich der Erstattungsanspruch gegen
den jeweiligen Veranstalter; die Undercover GmbH wird den Kunden über die
organisatorische Abwicklung der Rückerstattung durch den Veranstalter
informieren.
9.5
Wird eine Veranstaltung an einen anderen
Veranstaltungsort verlegt, behalten die Tickets ihre Gültigkeit, sofern die
Verlegung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist (z.
B. bei einer Verlegung innerhalb derselben Stadt oder Region). Ist die
Verlegung dem Kunden unzumutbar, ist er berechtigt, die Teilnahme am neuen
Veranstaltungsort abzulehnen. In diesem Fall ist eine Erstattung möglich.
9.6
Soweit bei einer Absage, Verlegung oder
sonstigen wesentlichen Änderung einer Veranstaltung ein Rückgabe- oder
Erstattungsrecht besteht, wird die Undercover GmbH bzw. der jeweilige
Veranstalter das Verfahren und eine angemessene Frist für die organisatorische
Rückabwicklung bekanntgeben. Die Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb der
gesetzlichen Verjährungsfristen bleibt von der Nichteinhaltung dieser
organisatorischen Frist unberührt.
9.7
Nimmt der Kunde an der verlegten oder
geänderten Veranstaltung teil, gilt dies als Zustimmung zur Leistungsänderung.
Ein Recht zur Rückgabe des Tickets und zur Erstattung des Ticketpreises ist ab
diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Etwaige gesetzliche Ansprüche auf
Preisminderung im Falle einer objektiven Minderleistung der geänderten
Veranstaltung bleiben hiervon unberührt.
9.8
Zumutbare Änderungen des Programms, der
Besetzung, des Ablaufs, der Mitwirkenden oder der Anfangszeiten bleiben
vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung hierdurch gewahrt
bleibt und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen
des Veranstalters zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Ausfall
einzelner Künstler oder Programmpunkte bei festivalartigen Veranstaltungen,
mehrtägigen Events oder Veranstaltungen mit einer Vielzahl von Mitwirkenden. Im
Falle einer unzumutbaren oder wesentlichen Leistungsänderung (z. B. dem Ausfall
des Hauptkünstlers eines Solokonzerts) stehen dem Kunden die gesetzlichen
Rechte zu.
9.9
Die Undercover GmbH bzw. der jeweilige
Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, zu verschieben, örtlich
zu verlegen oder in geänderter Form durchzuführen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Ein solcher wichtiger
Grund liegt insbesondere vor bei behördlichen Anordnungen, akuten
Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt, extremen Witterungsereignissen oder
Streiks. Im Falle einer Verschiebung, örtlichen Verlegung oder einer Änderung
der Veranstaltungsform ist dies nur zulässig, wenn die Änderung dem Kunden
unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar ist. Ist die
Änderung unzumutbar oder wird die Veranstaltung ersatzlos abgesagt, richten
sich die Rechte des Kunden (insbesondere auf Erstattung) nach den gesetzlichen
Vorschriften.
9.10 Muss
eine Veranstaltung nach ihrem Beginn aus einem wichtigen, vom Veranstalter
nicht zu vertretenden Grund (z. B. wegen akuter Unwettergefahr oder
behördlicher Anordnung) abgebrochen oder vorzeitig beendet werden, richtet sich
ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises nach den gesetzlichen
Vorschriften. Ein Anspruch auf Erstattung besteht insbesondere dann, wenn die
Veranstaltung zu einem so frühen Zeitpunkt abgebrochen wird, dass der
wesentliche Charakter und Zweck der Veranstaltung für den Kunden nicht mehr
erreicht werden konnte.
9.11 Erstattungen,
Rückabwicklungen und Umtauschvorgänge in Bezug auf Tickets sollen aus
organisatorischen Gründen primär über diejenige Vorverkaufsstelle bzw.
denjenigen Vertriebskanal abgewickelt werden, über den das Ticket erworben
wurde. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegen den jeweiligen Veranstalter
(insbesondere auf Erstattung bei einer Absage oder unzumutbaren Verlegung der
Veranstaltung) bleiben hiervon unberührt.
9.12 Open-Air-Veranstaltungen
finden grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung statt, sofern die
Durchführung nicht aus Sicherheitsgründen unmöglich oder unzumutbar ist.
9.13 Die
Undercover GmbH nimmt ausschließlich Tickets zurück, die über einen von der
Undercover GmbH betriebenen Ticketshop oder einen ausdrücklich von der
Undercover GmbH benannten Vertriebsweg erworben wurden. Tickets, die über
andere Vorverkaufsstellen, Ticketing-Plattformen oder Vertriebspartner erworben
wurden, sind über die jeweilige Verkaufsstelle bzw. den jeweiligen
Vertriebspartner rückabzuwickeln.
9.14 Dies
gilt auch dann, wenn die Undercover GmbH Veranstalterin der jeweiligen
Veranstaltung ist. Die Rückabwicklung von Ansprüchen aus Tickets, die über
andere, von der Undercover GmbH autorisierte Vertriebspartner erworben wurden,
hat aus organisatorischen Gründen primär über die jeweilige Vorverkaufsstelle
bzw. nach deren Vorgaben zu erfolgen. Sollte eine Rückabwicklung über den
jeweiligen Vertriebspartner für den Kunden unmöglich oder unzumutbar sein (z.
B. wegen Insolvenz oder Schließung des Vertriebspartners), bleiben die
gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegen die Undercover GmbH als Veranstalterin
unberührt.
9.15 Weitergehende
Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den
Regelungen dieser AGB.
9.16 Im
Falle einer berechtigten Ticketrückgabe (z. B. bei einer Absage oder
unzumutbaren Verlegung der Veranstaltung durch die Undercover GmbH als
Veranstalterin) ist für den Kunden eine Erstattung möglich. Bereits angefallene
Versandgebühren für den postalischen Ticketversand werden nur dann nicht
erstattet, wenn der Postversand zum Zeitpunkt der Absage oder Verlegung bereits
erfolgreich durchgeführt und die Versandleistung damit vollständig erbracht
worden war.
9.17 Die
Erstattung bezieht sich nicht auf weitere Aufwendungen des Kunden, insbesondere
Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Park-, Unterhalts- oder sonstige
Folgekosten werden im Rahmen der Rückabwicklung nicht erstattet.
10.
Weiterverkauf und Weitergabe
von Tickets
10.1 Der
Erwerb von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2 Der
gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist ohne vorherige
ausdrückliche Zustimmung der Undercover GmbH bzw. des jeweiligen Veranstalters
unzulässig. Dies gilt insbesondere für den Weiterverkauf über nicht
autorisierte Ticketbörsen, Internetplattformen oder sonstige gewerbliche
Vertriebswege.
10.3 Tickets
dürfen nicht zu Werbe-, Gewinnspiel-, Marketing- oder Hospitality-Zwecken
verwendet oder in sonstiger Weise zur Förderung eigener geschäftlicher
Interessen eingesetzt werden, sofern hierfür keine ausdrückliche Zustimmung der
Undercover GmbH bzw. des jeweiligen Veranstalters vorliegt.
10.4 Die
private Weitergabe von Tickets ist zulässig, sofern
·
kein gewerblicher oder kommerzieller Zweck
verfolgt wird,
·
die Weitergabe nicht unter Verstoß gegen diese
AGB erfolgt und
·
gegebenenfalls bestehende Personalisierungs-
oder Umschreibungsregelungen eingehalten werden.
10.5 Ein
nichtgewerblicher Weiterverkauf ist nur zu einem Preis bis zur Höhe des auf dem
Ticket ausgewiesenen Ticketpreises zuzüglich beim ursprünglichen Kauf
angefallener nachgewiesener Gebühren und Kosten zulässig; der Gesamtpreis darf
den auf dem Ticket ausgewiesenen Ticketpreis jedoch um höchstens 25 %
übersteigen.
10.6 Die
Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, Tickets zu
sperren oder für ungültig zu erklären, wenn diese schuldhaft unter Verstoß
gegen diese AGB erworben, weitergegeben, angeboten oder weiterverkauft wurden.
Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter
kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene
Ticketpreis entstanden ist.
10.7 Für
Veranstaltungen mit personalisierten Tickets oder besonderen Zutrittsregelungen
können ergänzende Weitergabe- und Umschreibungsregelungen gelten. Hierauf wird
der Kunde vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen.
11.
Hausrecht und
Veranstaltungsbesuch
11.1 Der
Zutritt zu einer Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Zutrittsberechtigung
(Ticket) und nach Maßgabe der jeweils geltenden Einlassbestimmungen möglich.
11.2 Die
Undercover GmbH, der jeweilige Veranstalter sowie von diesen beauftragte Dritte
üben auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus. Den Anweisungen des
Veranstaltungs-, Sicherheits- und Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
11.3 Der
Einlass zur Veranstaltung kann verweigert werden, wenn ein objektiver, sachlich
gerechtfertigter wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn:
·
der Besucher keine gültige Zutrittsberechtigung
vorweisen kann,
·
behördlich oder gesetzlich vorgeschriebene
Einlassvoraussetzungen (z. B. nach dem Jugendschutzgesetz) nicht erfüllt
werden,
·
der Besucher erkennbar unter erheblichem
Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, oder
·
von dem Besucher eine konkrete Gefahr für die
Sicherheit oder Ordnung der Veranstaltung oder für andere Besucher ausgeht.
11.4 Besucher
können von der Veranstaltung verwiesen werden, wenn ein sachlich
gerechtfertigter wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere
vor, wenn sie:
·
den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören,
·
andere Besucher, Mitwirkende oder das Personal
gefährden oder erheblich belästigen,
·
erheblich oder trotz vorheriger Aufforderung
wiederholt gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder diese AGB
verstoßen, oder
·
den rechtmäßigen und sicherheitsrelevanten
Anweisungen des Veranstaltungs-, Sicherheits- oder Ordnungspersonals trotz
entsprechender Aufforderung nicht Folge leisten.
11.5 Bei
einer berechtigten Einlassverweigerung oder einem berechtigten Ausschluss von
der Veranstaltung, die auf einem schuldhaften Verhalten des Besuchers beruhen,
besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, der
Besucher weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein
Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis
entstanden ist.
11.6 Der
Veranstalter ist berechtigt, Sicherheitskontrollen durchzuführen oder
durchführen zu lassen. Besucher erklären sich mit angemessenen
Kontrollmaßnahmen ihrer Person sowie mitgeführter Gegenstände beim Betreten des
Veranstaltungsgeländes einverstanden.
11.7 Das
Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen
sowie sonstigen Gegenständen, die geeignet sind, die Sicherheit der
Veranstaltung zu gefährden, ist untersagt. Weitere Verbote können sich aus den
veranstaltungsspezifischen Einlassbestimmungen ergeben.
11.8 Für
mitgebrachte Gegenstände ist der Besucher selbst verantwortlich. Eine Haftung
für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht nur nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften. Für eine etwaige Garderobe können gesonderte
Bedingungen gelten.
11.9 Das
Mitführen, der Konsum, der Verkauf sowie die Bewerbung von Cannabis oder
cannabisbezogenen Produkten können auf Veranstaltungen oder
Veranstaltungsgeländen der Undercover GmbH untersagt werden, soweit dies aus
Gründen des Hausrechts, des Jugendschutzes, der Sicherheit oder aufgrund
gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Bei schuldhaften und erheblichen
Verstößen gegen dieses Verbot oder bei Nichtbefolgung einer entsprechenden
Unterlassungsaufforderung kann der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen
und vom Gelände verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises
besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der
Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich
geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis entstanden ist.
11.10 Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, gegenüber Besuchern Hausverbote
auszusprechen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
11.11 Für
einzelne Veranstaltungen können ergänzende Einlass-, Sicherheits-, Alters- oder
Verhaltensregelungen gelten. Sofern diese vertragsrelevant sind (z. B.
Altersbeschränkungen), wird der Kunde bereits vor Abschluss des
Bestellprozesses darauf hingewiesen. Rein organisatorische Details zur
Durchführung und Sicherheit (z. B. Einlasszeiten, Taschenverbote,
Parkplatzregelungen) können auf der jeweiligen Veranstaltungsseite, in den FAQ
oder in sonstigen Besucherinformationen bekanntgegeben werden.
11.12 Für
Veranstaltungen der Undercover GmbH gelten grundsätzlich folgende
Altersbeschränkungen, sofern für die jeweilige Veranstaltung keine abweichenden
Regelungen vor Vertragsschluss bekanntgegeben werden. Ist eine Veranstaltung
ausdrücklich als „ab 18 Jahren“ gekennzeichnet, ist der Zutritt für Personen
unter 18 Jahren auch in Begleitung einer sorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person ausgeschlossen. Für Veranstaltungen anderer
Veranstalter können abweichende Regelungen gelten.
·
Unter 6 Jahren: Kein Zutritt, auch nicht in
Begleitung. Ausgenommen sind ausdrücklich als Kinderveranstaltungen
gekennzeichnete Events.
·
Unter 14 Jahren: Zutritt nur in Begleitung einer
sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
·
Unter 16 Jahren: Zutritt ohne Begleitperson nur
bei Veranstaltungsende vor 22:00 Uhr.
·
Unter 18 Jahren: Zutritt ohne Begleitperson nur
bei Veranstaltungsende vor 00:00 Uhr.
·
Ab 18 Jahren: Zutritt ohne Begleitperson
uneingeschränkt möglich.
11.13 Personensorgeberechtigte
Personen sind die Eltern oder der gesetzliche Vormund. Erziehungsbeauftragte
Personen müssen volljährig sein und die Erziehungsaufgaben für die Dauer der
Veranstaltung mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten wahrnehmen. Im Übrigen
gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
11.14 Die
Undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, Einlass-,
Sicherheits- oder Gesundheitsregelungen an aktuelle gesetzliche Vorgaben oder
behördliche Anordnungen anzupassen, soweit dies zur Einhaltung rechtlicher
Verpflichtungen oder aus zwingenden Sicherheitsgründen erforderlich und dem
Kunden zumutbar ist.
11.15 Über
wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in
Textform (insbesondere per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse)
informiert. Ergänzend können Informationen auf der Veranstaltungswebseite, im
Ticketshop oder in den FAQ bereitgestellt werden.
11.16 Der
Besucher wird gebeten, sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über die
aktuellen organisatorischen Hinweise und Einlasszeiten auf der jeweiligen
Veranstaltungsseite oder in den FAQ zu informieren. Wesentliche Änderungen der
Einlass- oder Sicherheitsbedingungen werden dem Kunden von der Undercover GmbH
bzw. dem Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn direkt in Textform
(z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
11.17 Bei
Veranstaltungen mit Musik- oder Beschallungsanlagen können erhöhte Schallpegel
auftreten. Insbesondere bei Konzerten, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen
besteht die Möglichkeit von Hör- oder Gesundheitsschäden. Besucher sind
gehalten, eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. die Nutzung von
Gehörschutz) zu treffen
12.
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
12.1 Bild-,
Ton- und Videoaufnahmen zu gewerblichen, kommerziellen oder journalistischen
Zwecken sind auf Veranstaltungen der Undercover GmbH bzw. des jeweiligen
Veranstalters nur im Rahmen einer vorherigen Akkreditierung oder mit
ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
12.2 Der
Veranstalter ist berechtigt, für einzelne Veranstaltungen weitergehende
Beschränkungen (z. B. ein vollständiges Verbot auch für private Bild- und
Tonaufnahmen) festzulegen. Hierauf wird der Besucher nach Möglichkeit bereits vor
Vertragsschluss auf der Veranstaltungsseite, spätestens jedoch durch
veranstaltungsspezifische Informationen oder durch Aushänge vor Ort
hingewiesen.
12.3 Besucher
dürfen Bild-, Ton- und Videoaufnahmen nicht in einer Weise anfertigen oder
verwenden, die Rechte von Künstlern, Mitwirkenden, Besuchern, Veranstaltern
oder sonstigen Dritten verletzt. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere
urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Vorschriften, bleiben
unberührt.
12.4 Soweit
nicht ausdrücklich untersagt, sind Foto- und Videoaufnahmen mit Smartphones
oder vergleichbaren kompakten Endgeräten ausschließlich für private, nicht
kommerzielle Zwecke zulässig. Nicht zulässig sind Bild-, Ton- oder
Videoaufnahmen mit professioneller oder semiprofessioneller Aufnahmeausrüstung,
insbesondere mit Kameras mit Wechselobjektiv, Spiegelreflex- oder
Systemkameras, Teleobjektiven, Stativen, Gimbals, externen Mikrofonen oder
vergleichbarem Zubehör.
12.5 Bei
schuldhaften und erheblichen Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen oder
bei Nichtbefolgung einer entsprechenden Unterlassungs- oder
Löschungsaufforderung ist der Veranstalter berechtigt, die Löschung der
Aufnahmen zu verlangen, die betreffenden Personen von der Veranstaltung
auszuschließen sowie weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Anspruch auf
Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, der
Kunde weist nach, dass der Undercover GmbH bzw. dem Veranstalter kein Schaden
oder ein wesentlich geringerer Schaden als der einbehaltene Ticketpreis
entstanden ist.
12.6 Bei
Veranstaltungen können durch den Veranstalter, akkreditierte Medien oder
beauftragte Dienstleister Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Informationen hierzu, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen und
Betroffenenrechten, ergeben sich aus den jeweiligen Veranstaltungshinweisen und
der Datenschutzerklärung
13.
Haftung
13.1 Die
Haftung der Undercover GmbH sowie ihrer gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
13.2 Die
Undercover GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
13.3 Bei
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.4 Im
Übrigen ist die Haftung der Undercover GmbH für leicht fahrlässig verursachte
Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13.5 Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen
zwingender gesetzlicher Haftung.
13.6 Soweit
die Undercover GmbH Tickets für Veranstaltungen Dritter als Vermittlerin oder
Kommissionärin vertreibt, haftet sie nicht für die Durchführung,
Durchführungsmängel oder Absage der jeweiligen Veranstaltung. Insoweit gelten
die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Dies gilt
nicht, soweit die Undercover GmbH selbst Veranstalterin ist.
14.
Datenschutz
14.1 Die
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen.
14.2 Informationen
zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken der Verarbeitung, zu
den Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der
Datenschutzerklärung der Undercover GmbH enthalten.
14.3 Soweit
die Undercover GmbH Tickets für Veranstaltungen Dritter vertreibt, können
personenbezogene Daten im zur Vertragsabwicklung erforderlichen Umfang an den
jeweiligen Veranstalter oder sonstige an der Vertragsdurchführung beteiligten
Dienstleister übermittelt werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung.
15.
Schlussbestimmungen
15.1 Es
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
15.2 Ist
der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der
Sitz der Undercover GmbH.
15.3 Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
15.4 Neben
diesen AGB können für einzelne Veranstaltungen zusätzliche
veranstaltungsspezifische Bedingungen gelten. Sofern solche Bedingungen wirksam
in den Vertrag einbezogen werden, gehen sie bei Widersprüchen den Regelungen
dieser AGB vor.
15.5 Die Undercover GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.