ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
undercover GmbH, Waller See 5, 38179 Schwülper (nachfolgend undercover
genannt):
I. Geltungsbereich
Die Abwicklung des Verkaufs von Eintrittskarten für die von der undercover GmbH
im Internet, per Telefon, sowie lokal in den Geschäftsräumen und an den
Abendkassen-Schaltern angebotenen Veranstaltungen erfolgt ausschließlich zu den
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der undercover GmbH. Mit der
Bestellung von Eintrittskarten (nachfolgend: Tickets) beauftragt der
Ticketkäufer (nachfolgend: Kunde) die undercover GmbH mit der Abwicklung des
Kartenkaufs einschließlich Versand. Die undercover GmbH vertreibt die Tickets
im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittler oder als Kommissionär,
es sei denn, die undercover GmbH ist im Einzelfall ausdrücklich als
Veranstalter ausgewiesen. Durch den Erwerb der Tickets werden vertragliche
Beziehungen, in Bezug auf die Veranstaltung, zwischen dem Kunden und dem
jeweiligen Veranstalter begründet. Inhalt dieser Verträge sind die nachfolgend
genannten Bedingungen sowie weitere AGB des jeweiligen Veranstalters, wenn die
undercover GmbH nicht als Veranstalter fungiert.
II. Vertragsabschluss
1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er im
Onlineauftritt der undercover GmbH – unter korrekter Angabe seiner Adresse und
aller notwendigen Daten – den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt
hat. Erst mit Übersendung der Zahlungsbestätigung per E-Mail durch die
undercover GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
2. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der undercover GmbH enthaltenen
Daten wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt fremder Internetseiten, auf die
der Nutzer bzw. Kunde durch „Links“ Zugriff nehmen kann, wird nicht Vertragsinhalt;
hierfür übernimmt weder die undercover GmbH noch der jeweils andere
Veranstalter eine Haftung.
3. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die
Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten
Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets
berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese
Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu
der jeweiligen Veranstaltung. Das Ticket verliert seine Gültigkeit.
4. Ein Verkauf von Tickets vor dem Zugangs- und Eingangsbereich des
Veranstaltungsortes ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Veranstalters erlaubt.
5. Regelungen für personalisierte Tickets: Es besteht die
Möglichkeit, dass es Veranstaltungen mit personalisierten Tickets gibt. In
einem solchen Fall hat nur derjenige das Recht, Zutritt zur einer solchen
Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist (der Kunde und
die vom Kunden für die Personalisierung genannten weiteren Personen). Bei der
Abwicklung solcher Ticketverkäufe richtet sich die undercover GmbH nach den
Vorgaben des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft e.V. Die aufgrund der
personalisierten Tickets zwischen den Vertragsparteien anzugebenden Daten und
die zu treffenden Regelungen werden im Rahmen des Verkaufsprozesses abgefragt.
Zudem werden diesbezügliche Regelungen auch in den jeweiligen AGB der
Veranstalter, bei denen diese zur Anwendung kommen, angezeigt. Im Zweifel
gelten die gesetzlichen Regelungen.
In jedem Fall kommt der Vertrag nur zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Veranstalter zustande. Die vom Kunden für die Personalisierung benannten
weiteren Personen erhalten aber gemäß den gesetzlichen Regelungen ein eigenes
Recht zum Besuch der Veranstaltung. Eine Berechtigung zum Besuch der
Veranstaltung besteht nur auf der Basis des Vertrages, den der Kunde mit dem
jeweiligen Veranstalter geschlossen hat. Zudem muss der Name des Berechtigten
auf dem Ticket genannt werden. Bei der Einlasskontrolle hat sich der
Berechtigte auf Verlangen mit gültigem Pass, Personalausweis oder Führerschein
(die Vorgaben des jeweiligen Veranstalters sind zu beachten) zu legitimieren.
Der jeweilige Veranstalter wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von
seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des
Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft.
Ein Dritter, auf den die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag zum Besuch
einer Veranstaltung übertragen werden sollen, bedarf der Zustimmung des
jeweiligen Veranstalters im Voraus. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
a. Umpersonalisierung der personalisierten Tickets: Unter der Voraussetzung,
dass der Veranstalter seine Zustimmung erteilt hat, ist der Kunde nach den
Bedingungen des jeweiligen Veranstalters berechtigt, ein erworbenes
personalisiertes Ticket und das damit verbundene Besuchsrecht, auf einen
Dritten zu übertragen. In diesem Zuge muss die Umpersonalisierung des Tickets
auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.
Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden vor
Einlassbeginn zur gebuchten Veranstaltung erfolgen.
Achtung: In einzelnen Fällen gelten abweichende Regelungen zur
Umpersonalisierung. Die AGB des jeweiligen Veranstalters haben Vorrang! Die
Umpersonalisierung ist evtl. kostenpflichtig.
Für diesen Fall wird erneut klargestellt, dass es sich hierbei nicht um eine
Übertragung des Vertrags mit dem Veranstalter handelt, sondern es wird lediglich
das Recht zum Besuch der Veranstaltung übertragen.
b. Sperrung von personalisierten Tickets: Werden die jeweiligen Regelungen für
die Umpersonalisierung nicht eingehalten, ist der jeweilige Veranstalter
berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises
– mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr – zu sperren und dem jeweiligen
Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
6. Regelungen für Gutscheine: Nach dem Erwerb eines Gutscheins über
den Onlineauftritt der undercover GmbH erhält der Kunde einen Gutscheincode
zugesandt, der mit dem jeweiligen Guthabenwert aufgeladen ist. Erworbene
Gutscheine können ausschließlich online über tickets.undercover.de oder telefonisch unter 0531 – 310 55 0 eingelöst werden. Pro
Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
Sollte der Bestellwert geringer sein als der Gutscheinwert, bleibt der
Restbetrag auf dem Gutscheincode gespeichert. Gutscheine und Guthaben können
nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Gutscheine und Guthaben
können nicht nachträglich angerechnet werden.Geschenkgutscheine sind vom
Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des
Gutscheinwertes ist generell nicht möglich.
Der Gutschein kann vom Kunden an Dritte weitergegeben werden. In diesem Fall
verpflichtet sich der Kunde, den Gutscheincode nicht mehr zu verwenden oder ihn
an Dritte zu offenbaren.
Für Geschenkgutscheine gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren
(vgl. §195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, an dem der
Vertragsabschluss stattgefunden hat.
III. Datensicherheit
Alle vom Kunden eingegebenen Daten werden bei der Übertragung zu der undercover
GmbH vertraulich behandelt. Alle vom Kunden telefonisch übermittelten Daten
werden von der undercover GmbH ebenfalls vertraulich behandelt. Die vom Kunden
übermittelten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Daten
nicht zur Auftragserfüllung seitens der Vertragspartner benötigt werden. Weitere
Details zum Umgang mit Daten, die im Rahmen der Nutzung der Website der
undercover GmbH erhoben werden, sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen
(Datenschutzerklärung: tickets.undercover.de/datenschutz).
IV. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
1. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalität per Kreditkarte
(MasterCard und Visa), PayPal, durch Vorkasse per Überweisung oder in
Ausnahmefällen durch Barzahlung möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im
Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung – inklusive aller Gebühren –
ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist
bei der Zahlungsart Vorkasse per Überweisung der Gesamtpreis bis zu dem
genannten Datum vollständig auf das von der undercover GmbH benannte Konto zu
überweisen.
2. Bei dem Kauf von Tickets fällt pro Bestellvorgang eine Versand- und
Bearbeitungsgebühr an, die je nach Versandart variieren kann. Diese Gebühr wird
beim Bestellvorgang angezeigt und mitgeteilt. Darüber hinaus entstehen keine
weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Optionale Zusatzleistungen wie
Geschenkverpackungen werden ggf. gesondert angeboten und mit den jeweils
angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der undercover
GmbH.
V. Widerrufs- und Rückgaberecht
Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für eine Konzert-, Musical-, Theater-,
Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im
Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von
Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Die undercover GmbH behält sich
vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit der
vermittelten Leistung und in Fällen höherer Gewalt vom Vermittlungsvertrag
zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung wird
die undercover GmbH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
informieren. Ist die undercover GmbH selbst Veranstalter wird sie dem Kunden
die bereits von ihm erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Bei
abgesagten oder verlegten Veranstaltungen bestehen die Ansprüche auf Erstattung
des Ticketpreises nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Diese richten sich
nach den jeweiligen AGB des Veranstalters bzw. nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der
Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die
Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn die neue Veranstaltungsstätte
dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Neben
diesen AGB gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters. In den genannten Fällen
wird dem Kunden der volle Ticketpreis (jedoch nicht die Versand- und
Bearbeitungsgebühr), gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien),
erstattet, wenn die undercover GmbH selbst Veranstalter ist. Ansonsten gelten
die AGB des jeweiligen Veranstalters und die gesetzlichen Vorschriften.
Die Tickets müssen an der Vorverkaufsstelle, an der sie gekauft wurden,
zurückgegeben werden. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
Die undercover GmbH erstattet die Ticketpreise nur für ihre eigenen
Veranstaltungen. Für die Veranstaltungen anderer Veranstalter erstattet die
undercover GmbH die Ticketpreise nicht. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden
aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen
Vorlage der Originalnachweise erstattet.
Die Absage/Verlegung wird vom jeweiligen Veranstalter schnellstmöglich über
seine Homepage und nach Möglichkeit auch über E-Mail, die Tagespresse,
Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstellen und auf telefonische Anfrage
bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird am
Tage der Veranstaltung dringend die Einsicht in die Homepages oder die
telefonische Anfrage bei der undercover GmbH empfohlen.
VI. Lieferung
Die Lieferung der Tickets an den Kunden erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
Der Versand der Tickets erfolgt per Post (hiervon abweichend die Versandart
Print@Home). Die undercover GmbH haftet nicht für Verlust oder verspätete
Zustellung. Besondere Bedingungen für die Nutzung des sogenannten
Print@Home-Systems: Im Print@Home-Verfahren erhält der Kunde sein gekauftes
Ticket sofort, nach Abschluss des Kaufvertrages oder nach Zahlungseingang und
anschließender Freischaltung, per E-Mail und druckt sich dieses mithilfe eines
Internetzugang und eines PCs an einem handelsüblichen Drucker aus. Die
Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten Barcode und
einen QR-Code gegeben, die beim Zutritt zur Veranstaltung (per Scanner oder
manuell) überprüft werden. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch
vervielfältigte Tickets ist somit ausgeschlossen. Der Wert eines sogenannten
Print@Home-Tickets besteht demnach nicht in der Einzigartigkeit des Tickets (im
Normalfall weißes Papier), sondern in der Einmaligkeit der Information des
Barcodes und des QR-Codes. Der Kunde ist verpflichtet das Ticket vor der
Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder
Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der
Veranstaltung oder Erstattung des Ticketpreises. Der Weiterverkauf von Tickets,
die im Rahmen des Print@Home-Verfahrens gekauft wurden, an Dritte ist verboten.
Bei Zuwiderhandeln verliert der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht
zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder
der vorbezeichneten Ticketgebühren. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt
und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden
haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche
Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).
VII. Falschlieferung
Nach Erhalt der gelieferten Tickets wird die sofortige Prüfung auf
Übereinstimmung mit der getätigten Bestellung durch den Kunden empfohlen. Bei
offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets,
erhält der Kunde eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits
gelieferten Tickets, wenn der Fehler unverzüglich nach Erhalt der Sendung
schriftlich angezeigt wird. Der Schriftform ist genüge getan, wenn eine
Mitteilung über die Falschlieferung per Brief an undercover GmbH, Waller See 5,
38179 Schwülper gesendet wird.
VIII. Haftungsbeschränkungen
Die undercover GmbH schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen
Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit und keine Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der
Erfüllungsgehilfen der undercover GmbH. Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf
Schäden, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind,
beschränkt.
IX. Besuch der Veranstaltung
Anreise: Die gesamte Anreise sowie das Betreten des Veranstaltungsortes und der
Veranstaltungsstätte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Es wird gebeten,
möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Einlass: Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte
genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die
Karte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der
jeweilige Ordnungsdienst ist grundsätzlich angewiesen, Leibesvisitationen
vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung
des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem jeweiligen
Veranstalter vorbehalten.
X. Urheberrechte, Sicherheitsbestimmungen
Die undercover GmbH bzw. der jeweilige Veranstalter gestatten grundsätzlich
keinerlei Audio- und/oder Videoaufnahmen. Deshalb ist das Mitbringen von
Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras in die Veranstaltungen nicht
gestattet. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen,
Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen,
sowie Dosen in die Veranstaltungsräume ist strikt untersagt. Bei
Zuwiderhandlung wird das Material einbehalten und die beteiligten Personen
werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor,
einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke etc. bei Vorliegen
konkreter Anhaltspunkte oder aufgrund sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte –
unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem
Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits – auf gefährliche
Gegenstände zu untersuchen.
Bei Live-Konzerten kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu
vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf.
individuell zu Hörschäden führen könnten. Die Besucher werden daher
aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ausreichenden
Abstand von den Lautsprecherboxen zu halten. Der Veranstalter stellt gegen
geringes Entgelt Ohrstöpsel zur Verfügung.
XI. Schlussklauseln
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist
Braunschweig, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler)
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hildesheim. Dies gilt im Falle von
grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die undercover GmbH
behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht
anzurufen.
Stand: 14.10.2015